Küchen- und Gartenabfälle

Alle kompostierbaren Küchen- und Gartenabfälle gehören nicht in den Kehrichtsack. Diese sind möglichst privat zu kompostieren. Wo dies nicht möglich ist, sind diese der Grüngutabfuhr mitzugeben.

Produkte

Zu den kompostierbaren Küchenabfällen gehören: Rüstabfälle, feste Speisereste, Kaffeesatz, Teebeutel, Fruchtschalen, Topfpflanzen, Blumen, Strauch- und Heckenschnitt, Äste (max. 0 25 cm, max. 1.0 m), Gartenabraum, Laub, Unkraut, Rasenschnitt, Holzasche, Kleintiermist.
Nicht zu den kompostierbaren Küchenabfällen gehören: Flüssige Abfallstoffe, Knochen und rohes Fleisch, Plastik- und Papiersäcke, Metalle, Steine.

Regelmässige Abfuhr

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