Gewerbekehricht
Der Gewerbekehricht muss in der Zusammensetzung dem Haushaltkehricht entsprechen. Deshalb gilt auch hier, dass wiederverwertbare Stoffe und Sonderabfälle gesondert entsorgt und einer sachgemässen Entsorgung zugeführt werden müssen.
Wichtig: Die Bereitstellung von Gewerbekehricht kann auf zwei Arten erfolgen:
Entsorgung mit Containermarken
Zur offenen Bereitstellung von Kehricht aus Betrieben können Container verwendet werden. Diese Container werden nur geleert, wenn eine Containermarke angebracht ist. In diesem Fall müssen keine offiziellen Gebührensäcke verwendet werden. Die entsprechenden Container sind mit dem Kleber «Entleerung nur mit Containermarke» zu versehen (erhältlich bei der Einwohnerkontrolle Dielsdorf ).
Entsorgung mit Gebührensäcken
Wird Gewerbekehricht mit offiziellen Gebührensäcken der Interessengemeinschaft Kehrichtsackgebühr Zürcher Unterland (IGKSG) zur Abfuhr bereitgestellt, gelten die gleichen Vorschriften wie bei Haushaltkehricht.
Der Gewerbekehricht wird zusammen mit dem Haushaltkehricht wöchentlich einmal, jeweils am Donnerstag, eingesammelt und muss bis spätestens 07.00 Uhr bereitgestellt werden. Fällt ein Donnerstag auf einen Feiertag, findet in der betreffenden Woche eine Ausweichsabfuhr statt.