Anfrage für Langzeit-Pflegeplatz

Auf den 01.01.2011 ist das neue Pflegegesetz in Kraft getreten. Mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen sind die Gemeinden verpflichtet, eine Auskunftsstelle zum Angebot an Langzeitpflegeplätzen zu errichten. Die Auskunftsstelle dient primär der Information der Betroffenen und der Interessierten über das Angebot und dessen Verfügbarkeit. Die Gemeinde Dielsdorf arbeitet bei der Sicherstellung von Pflegeplätzen mit dem Zweckverband Gesundheitszentrum Dielsdorf zusammen.

Anfragen für Pflegeplätze sind zu richten an:

Beratungs- und Sozialdienst des Pflegezentrums Dielsdorf
Breitestrasse 11, 8157 Dielsdorf
Tel. 044 854 66 50 / E-Mail: sozialdienst@gzdielsdorf.ch