Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge

Seit dem 1. Juli 2014 können Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, anlässlich der vor- oder nachgeburtlichen Vaterschaftsanerkennung die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge sowie die Vereinbarung über die Anrechnung der Erziehungsgutschriften beim Zivilstandsamt abgeben.

Bei Fragen zum gemeinsamen Sorgerecht oder der Vereinbarung über die Anrechnung der Erziehungsgutschriften möchten wir Sie bitten, sich vorgängig mit dem
Amt für Jugend und Berufsberatung, Geschäftsstelle der Bezirke Bülach und Dielsdorf
Regionaler Rechtsdienst
Schaffhauserstrasse 53
8180 Bülach
Telefon 043 259 95 00

in Verbindung zu setzen.

Das Zivilstandsamt kann keine Beratung zur Sorgerechtsregelung oder den Erziehungsgutschriften anbieten.

Link AHV: http://www.ahv-iv.info./andere/00134/00136/index.html?lang=de
Name
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