Abmeldung / Wegzug

Gemäss kantonalem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) beträgt die Meldefrist 14 Tage. Mit dem Online-Dienst eUmzugZH auf ZHservices können Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Zürich bei einem Umzug die Meldepflicht in einem Schritt gemeindeübergreifend elektronisch erledigen. Die Verarbeitung bei den kommunalen Einwohnerdiensten sowie die Weiterleitung der Meldung erfolgt zwischen den Gemeinden vollständig elektronisch, gestützt auf nationale Meldestandards.

Aufgrund einer technischen Umstellung bleibt der eUmzug vom 5. November bis Anfang Dezember deaktiviert. Bitte melden Sie sich persönlich am Schalter oder telefonisch unter 044 854 71 30.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Wegzug ins Ausland
Bitte melden Sie sich ca. einen Monat vor Ihrem Wegzug persönlich am Schalter der Einwohnerdienste.