Einbürgerung - ordentliches Verfahren

Voraussetzungen

Die wichtigsten Voraussetzungen im ordentlichen Einbürgerungsverfahren sind:

  • Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis)
  • 10 Jahre Mindestaufenthalt in der Schweiz
  • 2 Jahre Mindestaufenthalt in der Wohngemeinde
  • Kein Sozialhilfebezug in den letzten 3 Jahren
  • Keine unbezahlten Betreibungen in den letzten 5 Jahren
  • Keine unbezahlten, definitiven Steuerrechnungen in den letzten 5 Jahren
  • Deutschkenntnisse: Sprechen, Hören Niveau B1 / Lesen, Schreiben Niveau A2
    -> Der Deutschtest (KDE) kann bei der WBK Weiterbildungskurse Dübendorf oder bei einem alternativen Testanbieter abgelegt werden
  • Sie verfügen über genügend Grundkenntnisse der politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in der Schweiz, im Kanton und in der Gemeinde.
    -> Der Grundkenntnistest wird bei WBK Weiterbildungskurse Dübendorf abgelegt.

Sie können sämtliche Informationen auch der Website des Gemeindeamts entnehmen. Dort können Sie auch über den Einbürgerungschecker prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Sie können auf der Website des Gemeindeamts ebenfalls einen Testlauf für den kantonalen Deutschtest im Einbürgerungsverfahren KDE und einen Grundkenntnistest absolvieren.  

 

Gesuch einreichen

Erfüllen Sie alle Voraussetzungen für die Einbürgerung? Dann können Sie Ihr Gesuch online auf der Webseite des Kantons Zürich via eEinbürgerungen einreichen.

 

Hinweis zum Nachweis über die Sprachkenntnisse und Grundkenntnisse über die Schweiz

Bitte beachten Sie, dass Sie den Nachweis über die Sprachkenntnisse sowie den Nachweis über die Grundkenntnisse über die Schweiz erbringen müssen, bevor Sie das Gesuch einreichen.

eEinbürgerungen