Meldevorschriften / Drittmeldepflicht

Wer in Dielsdorf Wohnsitz nimmt oder innerhalb der Gemeinde seinen Wohnsitz wechselt, ist innert 14 Tagen seit dem Wohnsitzwechsel zur Meldung bei der Abteilung Einwohnerdienste verpflichtet.

Haushaltvorstände, Vermieter und Logisgeber sind verpflichtet, jeden Ein- und Auszug in ihrer Familie bzw. ihrem Haus innert 14 Tagen der Abteilung Einwohnerdienste zu melden. Dieser Meldepflicht unterstehen auch Vermieter von Räumen für Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe. Wir bitten Sie, uns die Ein- und Auszüge über folgenden Link mitzuteilen: https://www.drittmeldung.ch/ui/#/home 

Beim Wegzug aus Dielsdorf sind die Ausweisschriften gegen Vorweisen eines Ausweisdokumentes abzuholen. Unsere Einwohnerdienste helfen Ihnen bei weiteren Fragen gerne weiter