Wirtschaftliche Hilfe
Betroffene Personen beraten wir mit der erforderlichen Diskretion und helfen ihnen, Notsituationen zu überbrücken.
Das Gesuch kann bei der Sozialabteilung bezogen werden. Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen vollständig abgegeben werden müssen, damit eine Prüfung der Unterlagen und des Anspruchs auf Leistungen der Sozialhilfe möglich ist.
Sozialhilfe als letztes Netz: Die Sozialhilfe kommt erst zum Tragen, wenn eigene Mittel und andere finanzielle Hilfen wie Arbeitslosentaggelder, Renten, Stipendien oder Unterstützung durch Verwandte wie Eltern, Grosseltern fehlen. Dies nennt sich das Subsidiaritätsprinzip.
Name | Telefon | Kontakt |
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Sozialhilfe | 044 854 71 70 | soziales@dielsdorf.ch |