Patent Gastgewerbe und Handel mit Alkohol
Wer die Führung einer Gastwirtschaft wahrnimmt oder wer den Handel mit alkoholhaltigen Getränken im Klein- und Mittelverkauf betreibt, benötigt ein Patent, welches auf die für die Betriebsführung verantwortliche Person lautet und nicht übertragen werden kann.
Um eine Bewilligung zu erhalten, treten Sie mindestens 4 Wochen vorher telefonisch oder per Online-Dienst mit uns in Verbindung.
Wenn Sie nicht mehr die betriebsverantwortliche Person eines Betriebes sind, müssen Sie den Rückzug Ihres Patentes einreichen.
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Leitfaden Gastronomie (PDF, 1.96 MB) | Download | 0 | Leitfaden Gastronomie |
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Sicherheit | 044 854 71 20 | gemeinde@dielsdorf.ch |