Gesuch für einen Anlass

Eine Bewilligung wird benötigt, wenn geplant ist
  • eine öffentliche Veranstaltung durchzuführen
  • öffentlicher Grund zu benützen
  • im Freien Verstärkungsanlagen einzusetzen
  • auf öffentlichem oder privaten Grund Fahrnisbauten (Zelte, Bühnen, Schaustellgeschäfte) aufzubauen.
  • Alkohol und/oder Essen gegen Entgelt abzugeben

Für eine rein private Veranstaltung (z.B. Geburtstags- oder Hochzeitsfeier), wo ausser geladene Gäste, Freunde und Bekannte etc. niemand Zutritt hat sowie keine der vorgenannten Umstände zur Anwendung gelangen, ist keine polizeiliche Bewilligung notwendig. Dasselbe gilt für private Anlässe, auch wenn sie in öffentliche Räumlichkeiten stattfinden.

Bei Unklarheiten bitten wir Sie, mit dem Polizeisekretariat der Gemeinde Dielsdorf Kontakt aufzunehmen, damit geklärt werden kann, ob eine Bewilligung benötigt wird.

Wir bitten Sie zu beachten, dass das Gesuch mindestens 4 Wochen vor Beginn des Anlasses einzureichen ist.

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