Vorübergehende Verkehrsanordnung Gumpenwiesenstrasse
Gemeinde Dielsdorf – Höchstgeschwindigkeit 30km/h
auf der Gumpenwiesenstrasse
Dauer der Verkehrsanordnung:
Montag, 17. Februar 2025 bis Donnerstag, 31. Juli 2025
Verkehrsanordnung
In der Gemeinde Dielsdorf wird infolge Werkleitungsarbeiten (Fernwärme) auf der Schwenkelbergstrasse die Höchstgeschwindigkeit auf der Gumpenwiesenstrasse von 50 km/h auf 30 km/h reduziert (Signale 2.30, «Höchstgeschwindigkeit» und 5.04 «Wiederholungstafel»).
Missachtung
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.
Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verkehrsanordnung kann innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt Dielsdorf, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Bau und Werke Dielsdorf
Publikationsdatum: 17.01.2025