Verwaltungsrechtlicher Schutzvertrag Wohnhaus, Bahnhofstrasse 14 / Schulstrasse 9, 8157 Dielsdorf, Vers.Nrn. 18/19, Kat.Nrn. 616/617. (Inventar Nr. 115)

24. Januar 2025

Amtliche Publikation

Publikationsdatum: 24.01.2025
Auflagefrist: 24.02.2025

Der Gemeinderat Dielsdorf hat mit Beschluss vom 20. Januar 2025 den verwaltungsrechtlichen Vertrag genehmigt, mit dem das Wohnhaus Vers.Nrn. 18/19, Kat.Nrn. 616/617, Bahnhofstrasse 14 / Schulstrasse 9, gestützt auf § 205 lit. d PBG unter kommunalen Denkmalschutz gestellt wird. Beim Objekt handelt es sich um ein Schutzobjekt im Sinne von § 203 Abs. 1 lit. c und f PBG.

Der Beschluss des Gemeinderats liegt während der Rekursfrist bei der Abteilung Bau und Werke Dielsdorf, Gemeindeverwaltung, Mühlestrasse 4, Schalter im 1. OG, öffentlich zur Einsichtnahme auf und kann während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Bau und Werke Dielsdorf