Fischerei

 

Kontaktdaten Fischereiverantwortlicher

Harald Steinberg
Sägestrasse 12
8157 Dielsdorf
Tel.: 078 761 94 11
E-Mail: bau@dielsdorf.ch

 

Unsere Gemeinde bietet zwei wunderschöne Weiher: den Mühleweiher und den Sägeweiher. Unter bestimmten Voraussetzungen darf an beiden Weihern geangelt werden. Die Angelsaison beginnt jedes Jahr am 01. März und endet am 30. September. Mehr Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie nachfolgend.

 

Unsere Angelreviere

  • Mühleweiher (Revier 285):
    Der Mühleweiher ist derzeit ohne Fischbesatz.
  • Sägeweiher (Revier 286):
    Im Sägeweiher sind Bachforellen anzutreffen.

 

Fischerei-Tageskarte

Für das Angeln in unseren beiden Revieren benötigen Sie eine Fischerei-Tageskarte. Diese kann bei unserem Fischereiverantwortlichen, Harry Steinberg, Sägestrasse 12, 8157 Dielsdorf (bau@dielsdorf.ch, Tel. 078 761 94 11), angefragt und abgeholt werden.

Folgende Voraussetzungen müssen für die Erteilung einer Tageskarte erfüllt werden:

  • Wohnsitz in der Gemeinde Dielsdorf oder der näheren Umgebung (im Erwägen des Fischereiverantwortlichen)
  • Im Besitz eines gültigen Sachkundeausweis Fischerei (SANA)

Folgende Angaben müssen in der Anfrage enthalten sein:

  • Personalien (Name Vorname, Adresse, Mailadresse, Tel.Nr.)
  • Nummer des gültigen SANA Ausweises

Im Anschluss müssen die Fänge in das Tagespatent (Fischart und Gewicht) für die kantonale Fischfangstatistik eingetragen werden.

 

Verhaltensregeln beim Fischen an den Weihern

  • Die Anwohner sind nicht zu stören.
  • Es sind maximal zwei Fische pro Fischart zu entnehmen.
  • Catch und Release ist gemäss den gültigen Regeln nicht zulässig.
  • Es dürfen nur Forellen mit Mindestfangmass von 25 cm entnommen werden. Kleinere Forellen müssen wieder fachgerecht zurückgesetzt werden.
  • Die ausgenommenen Innereien der Fische müssen in einer Plastiktüte oder Behälter entsorgt werden. Sie dürfen nicht am oder im Gewässer entsorgt werden.
  • Maximal darf mit nur einer Rute und ohne Widderhaken geangelt werden.

 

Weitere Informationen

Öffentliche Gewässer unterstehen der Hoheit des Kantons.

Bei Trockenheit und erhöhten Wassertemperaturen ist das Angeln verboten. Es werden dann keine Tagespatente ausgestellt und gegebenenfalls Hinweisschilder aufgestellt.

Für weitere Informationen zu unseren Fischereirevieren, aktuellen Bestimmungen oder der Fischerei-Tageskarte steht Ihnen unser Fischereiverantwortliche gerne zur Verfügung.

 

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