Namenserklärung
Wer seinen Namen bei der Eheschliessung vor dem 01. Januar 2013 geändert hat, kann jederzeit erklären, wieder seinen Ledignamen führen zu wollen.
Namenserklärung nach Auflösung einer Ehe / Partnerschaft
Wer bei der Eheschliessung oder Eintragung der Partnerschaft seinen Namen geändert hat, kann jederzeit nach Auflösung der Ehe oder Partnerschaft wieder seinen Ledignamen annehmen.
Erforderliche Urkunden für die Namenserklärung
Das Zivilstandsamt erteilt Ihnen gerne Auskunft über die erforderlichen Dokumente für die Namenserklärung.
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Zivilstandsamt | 044 854 71 80 | zivilstandsamt@dielsdorf.ch |