Schiessdaten
Subalternoffiziere, Unteroffiziere und Angehörige der Mannschaft die mit dem Sturmgewehr ausgerüstet sind, erfüllen im Jahr nach Absolvierung der Rekrutenschule bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 34. Altersjahr vollenden, jährlich eine obligatorische Schiessübung.
Subalternoffiziere (Lt/ Oblt) der mit dem Sturmgewehr ausgerüsteten Truppengattungen und Dienstzweig bis zum Ende des Jahres in dem Sie das 34. Altersjahr vollenden. Sie können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 m nicht, so müssen sie das obligatorische Programm 300 m schiessen.
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind Dienstbüchlein, Militärischer Leistungsausweis und ein amtlicher Ausweis mit Foto unbedingt mitzubringen! Aufforderungsschreiben zur Erfüllung der Schiesspflicht (Klebebogen) nicht vergessen!!
Weitere Informationen zur Schiesspflicht und die Schiessdaten im Kanton Zürich können Sie auf der Website des Kantons Zürich abrufen.
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