Anerkennung
Das Kind kann vor oder nach dessen Geburt anerkennt werden. Wir empfehlen, die Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt beim zuständigen Zivilstandsamt zu machen.
Zuständigkeit
Sind der Vater, die Mutter und das Kind Schweizer Bürger, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, kann die Kindesanerkennung auf jedem beliebigen Zivilstandsamt erfolgen.
In allen anderen Fällen (d.h. wenn eine der betroffenen Personen eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder ihren Wohnsitz im Ausland hat) ist das Zivilstandsamt am Geburtsort oder am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes bzw. am Wohnsitz oder am Heimatort der Mutter oder des Vaters für die Kindesanerkennung zuständig.
Erforderliche Urkunden für die Anerkennung
Das Zivilstandsamt erteilt Ihnen gerne Auskunft über die erforderlichen Dokumente für eine Anerkennung.
Informationen vom Eidgenössischen Amt für Zivilstandswesen EAZW zur Kindesanerkennung finden Sie hier
Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstandsamt | 044 854 71 80 | zivilstandsamt@dielsdorf.ch |