Geburt

Anmeldung Hausgeburt (innert 3 Tagen)

Kommt das Kind zu Hause zur Welt, so ist die Geburt innert 3 Tagen persönlich beim für den Geburtsort zuständigen Zivilstandsamt anzumelden.

Die Anmeldung kann durch den Ehemann, die Mutter, die Hebamme bzw. den Arzt/die Ärztin, oder eine bei der Geburt anwesende Person erfolgen. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, so kann die Anmeldung durch den Vater nur dann erfolgen, wenn er das Kind vor der Geburt anerkannt hat.

Für die Anmeldung der Hausgeburt ist die von der Hebamme vollständig ausgefüllte Geburtsanzeige mitzubringen. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, damit wir Ihnen mitteilen können, welche weiteren Dokumente wir für die Eintragung der Geburt benötigen.

Die Geburtsurkunde können Sie nach abgeschlossener Beurkundung bei uns bestellen.


Spitalgeburt (innert 3 Tagen)

Gebären Sie Ihr Kind in einem Spital oder Geburtshaus, so wird die Geburt direkt vom Spital bzw. Geburtshaus beim für den Geburtsort zuständigen Zivilstandsamt angezeigt.

Die Geburtsurkunde kann beim Zivilstandsamt des Geburtsortes bestellt werden.

Bezüglich der zur Beurkundung der Geburt nötigen Dokumente informiert Sie gerne das Zivilstandsamt des Geburtsortes.


Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.