Hundeverabgabung

Sämtliche Hunde im Alter von über drei Monaten sind auf der Gemeindeverwaltung Dielsdorf anzumelden und zu verabgaben. Die Hunde sind nicht vorzuführen.

Der Bund hat auf den 1. April 1999 das Impfobligatorium für Hunde gegen Tollwut aufgehoben. Das Impfzeugnis ist deshalb nicht mehr vorzuweisen.

Die Hundesteuer ist jeweils für ein Kalenderjahr zu entrichten.

Seit dem 01. Januar 2007 müssen alle Hunde vor der Abgabe, oder aber spätestens bis drei Monate nach der Geburt mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank der AMICUS registriert sein.

Die Hundehalter sind verpflichtet, Ihre Hunde bei der Gemeinde innerhalb von 10 Tagen anzumelden und dieser allfällige Mutationen mitzuteilen. Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes sind zusätzlich direkt der AMICUS (www.amicus.ch) zu melden, Tel. 0848 177 100.
Die Abgabegebühr beträgt:
Hundesteuer:150.00

Zusätzliche Gebühren 
Einmalige Registrierung:  20.00
Verspätete Registrierung:  40.00            

von der Abgabepflicht befreit sind Halter von:
  • Diensthunde
  • Schweiss- und Rettungshunde
  • Blinden-, Begleit- und Hilfshunde

Erreicht ein Hund das Alter von drei Monaten nach dem 30. Juni oder wird er nach diesem Zeitpunkt in den Kanton eingeführt, ermässigt sich die Abgabegebühr um die Hälfte. Rückerstattungen zur Hälfte erfolgen bei Abgabe oder Tod des Hundes vor dem 30. Juni.
Name
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