Erklärung zum Geschlecht

Jede Person, die innerlich fest davon überzeugt ist, nicht dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zuzugehören, kann gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten erklären, dass sie den Eintrag ändern lassen will.
Die erklärende Person kann einen oder mehrere neue Vornamen in das Personenstandsregister eintragen lassen.


Erforderliche Urkunden für die Erklärung zum Geschlecht
Das Zivilstandsamt erteilt Ihnen gerne Auskunft über die erforderlichen Dokumente für die Erklärung zum Geschlecht.