Meldeformular Veranstaltung über 93dB

Veranstaltungen mit elektroakustisch verstärktem Schall über 93dB LAeq,1h müssen mindestens 14 Tage im Voraus gemeldet werden. Für regelmässig stattfindende Veranstaltungen sowie Clubs und Lokale mit eigenem Programm genügt eine Meldung pro Jahr, sofern alle Anlässe zur gleichen Kategorie gehören.

Für Veranstaltungen im Kanton Zürich – ausgenommen die beiden Städte Zürich und Winterthur – ist die Fachstelle Lärmschutz zuständig. Vollständig ausgefüllte Meldeformulare können per E-Mail eingereicht werden.

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