Grüngutabfuhr

8157 Dielsdorf
7. Mai 2024, 07.00 Uhr

Alle kompostierbaren Küchen- und Gartenabfälle gehören nicht in den Kehrichtsack. Diese sind möglichst privat zu kompostieren. Wo dies nicht möglich ist, sind diese der Grüngutabfuhr mitzugeben.
Zu den kompostierbaren Küchenabfällen gehören:
Rüstabfälle, feste Speisereste, Kaffeesatz, Teebeutel, Fruchtschalen, Topfpflanzen, Blumen, Strauch- und Heckenschnitt, Äste (max. 0 25 cm, max. 1.0 m), Gartenabraum, Laub, Unkraut, Rasenschnitt, Holzasche, Kleintiermist.
Nicht zu den kompostierbaren Küchenabfällen gehören:
Flüssige Abfallstoffe, Knochen und rohes Fleisch, Plastik- und Papiersäcke, Metalle, Steine.

Kontakt

Gemeinde Dielsdorf
Abteilung Präsidiales und Gesellschaft
gemeinde@dielsdorf.ch